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Entgeltordnung

ab 1. Januar 2009

Verarbeitungsbetriebe Inland

a) Grundentgelt

1.724,14 Euro pro Jahr zzgl. USt., fällig am 1. Januar eines jeden Jahres

Mitglieder des Verbandes der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte e.V. (VVTN): 1.324,14 Euro zzgl. USt.

b) Verarbeitungsentgelt

Bemessungsgrundlage: im Vorjahr verarbeitete Rohmaterialmenge

18,1  Cent/t bis einschließlich 20.000. t
12,1  Cent/t für jede weitere t bis einschließlich 60.000. t
7,1  Cent/t für jede weitere t bis einschließlich 120.000. t
3,0  Cent/t für jede weitere t
für in gesonderten Linien / Betrieben verarbeitete Speiseabfälle: 50 %
LTS-Mitglieder abzgl. 37,5 %

jeweils zzgl. USt., fällig am 1. April eines jeden Jahres

c) Konzernklausel

Für Verarbeitungsbetriebe,
-   die einem Unternehmen, das alle Anteile eines weiteren Verarbeitungsbetriebes besitzt, angehören,
-   die zu demselben Konzern gehören wie ein bereits veranschlagter Verarbeitungsbetrieb,
wird kein gesondertes Grundentgelt berechnet. Die verarbeitete Menge wird dem Unternehmen zugeschlagen.

Verarbeitungsbetriebe Ausland

1.763,- Euro pro Jahr ggf. zzgl. USt., fällig am 1. Januar eines jeden Jahres


Förderer

1.102,- Euro pro Jahr ggf. zzgl. USt., fällig am 1. Januar eines jeden Jahres


Verband der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte e.V.

Ausführung von Aufträgen für den Verband:
Honorar 5 % auf den Auftragswert einschl. USt.


Sonstige Kunden

Versand von Unterlagen: 1,- Euro / Seite zzgl. USt.
Beratung: 160,- Euro / h zzgl. USt.
oder nach individueller Vereinbarung