Die Zielsetzung der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte:
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Die Branche der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VTN) besteht aus verschiedenen Betriebsarten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774 / 2002, die tierische Nebenprodukte (z.B. Tierkörper, Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse) unter Beachtung aller bekannten Anforderungen der Hygiene einsammeln, aufbereiten und entweder zu nutzbaren Produkten verwerten oder einer sicheren Beseitigung zuführen. |
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Dabei wird die Verwertung auf der höchst möglichen Wertschöpfungsebene angestrebt. Diese Verwertung muss unzweifelhaft unschädlich für die tierische und menschliche Gesundheit sein und darf die Umwelt nicht belasten. |
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In Betracht kommen namentlich folgende Verwertungs- und Beseitigungswege nach einer vorangegangenen Sterilisation unter Druck: |
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| 3.1 |
Schlachtnebenprodukte, die nur aus Gründen veränderter Verzehrsgewohnheiten nicht von Menschen gegessen werden, aber dafür tauglich wären (Kategorie 3), können nach einer Sterilisation unter Druck gemäß den gesetzlichen Anforderungen in der Tierernährung von Allesfressern (Schweine, Geflügel) Verwendung finden. |
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3.2 |
Tierische Rohstoffe, die als tierseuchenrechtlich bedenklich eingestuft werden (Kategorie 1), werden ausschließlich einer thermischen Verwertung oder Beseitigung zugeführt. Technische Verwendungen außerhalb der Nahrungskette sind möglich. Die VTN sorgen für eine thermische Verwertung oder Beseitigung in dafür geeigneten Anlagen. |
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Tierische Rohstoffe, die zwar tierseuchenrechtlich unbedenklich sind, aber nicht als Futtermittel akzeptiert werden (Kategorie 2), können beispielsweise zu Düngemitteln und für technische Zwecke nutzbar gemacht werden. |
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| 3.4 |
Die vorangegangene Sterilisation unter Druck wird entweder zum Schutz der Arbeitnehmer in anschließenden Verbrennungsanlagen oder zur Keimfreimachung für eine weitere Verwendung durchgeführt. |
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Die VTN sind Spezialdienstleister für die Verwertung und Beseitigung tierischer Rohstoffe. |
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| 4.1 |
Grundlage ihres Handelns ist die Anwendung einer höchstmöglichen Sorgfalt und der neuesten Erkenntnisse der Tierseuchenhygiene bei der Einsammlung und Verarbeitung der Rohstoffe und der Verwertung oder Beseitigung der daraus entstehenden Produkte. |
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| 4.2 |
Sie sollen dabei anerkannte Qualitätssicherungssysteme anwenden (z.B. DIN ISO 9000 ff., HACCP) und sicherstellen, dass die Herkunft des Rohmaterials und dessen spezifische Verwendung anhand von Stoffstrombilanzen nachvollzogen werden können. |
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