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Die technischen Anforderungen an die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte sind in der Verordnung (EU) Nr. 142 / 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069 / 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97 / 78 / EG hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren beschrieben, und zwar in Anhang IV.
Die deutschen Verarbeitungsbetriebe für Tierische Nebenprodukte (VTN) arbeiten in der Regel nach der so genannten "Methode 1". Dies ist die Sterilisation der Nebenprodukte unter Druck ("Drucksterilisation"), wie sie bereits seit Jahrzehnten in Deutschland üblich war und nach wie vor ist.
Dabei werden die tierischen Nebenprodukte auf eine maximale Teilchengröße von 50 mm zerkleinert, anschließend erhitzt und dann bei einer Temperatur von mindestens 133 ° C und einem Druck von drei bar mindestens 20 Minuten lang heiß gehalten. Auf Grund der Sterilisationstechnik in Deutschland werden die tierischen Nebenprodukte dabei ständig umgerührt, was nach der Verordnung (EU) Nr. 142 / 2011 nicht verlangt wird, aber eine bessere Durchmischung und damit Keimbekämpfung bewirkt.
Ein typischer Verarbeitungsprozess könnte etwa so aussehen:
Verarbeitungsprozess: Tierische Proteine und Fette durch industrielle Aufarbeitung
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